Prävention gegen sexuellen Missbrauch
Die Arche-Noah-Schule ist auf dem Weg ein Präventionskonzept zum Schutz der uns anvertrauten Kinder zu erarbeiten. Dieser Prozess wird von der evangelischen Schulstiftung und Frau Rudolf-Jilg von AMYNA e.V. – Prävention sexueller Gewalt – begleitet und unterstützt.
Ziel ist es, präventiv mit den Kindern zu arbeiten, Kindern und Eltern eine Anlaufstelle zu bieten, wenn sie Hilfe benötigen und MitarbeiterInnen einen Handlungsleitfaden zu geben, welche Maßnahmen zu treffen sind, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht.
Die Bundesregierung hat Herrn Rörig als unabhängigen Präventionsbeauftragten damit beauftragt, die Erarbeitung solcher Präventionskonzepte bundesweit, also an allen Schulen, voranzubringen. Mit der bundesweiten Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ kann der Schutz von Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt deutlich verbessert werden.
Sie benötigen Hilfe?
Erziehungs- und Lebensberatungsstelle
Ansbacher Straße 2
91413 Neustadt/Aisch
09161/2577 eb@dw-nea.de
Außenstellen: Uffenheim Bad Windsheim
Bahnhofstraße 19 Bahnhofsplatz 3
Rauhreif Ansbach
Hilfe bei sexueller Gewalt
Beratungstelefon: 0981 / 988 48 Mo + Do 9:00 - 11:00 Uhr, Mi 17:00 - 18:00 Uhr Kontakt per Mail: rauhreif@ansbach.org
Wildwasser Nürnberg e. V.
Fachberatungsstelle für Frauen und Mädchen
gegen sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt
Rückertstraße 1
90419 Nürnberg
Telefon: 0911 / 331 330
Telefax: 0911 / 338 743
E-Mail: info@wildwasser-nuernberg.de
Internet: www.wildwasser-nuernberg.de
Schlupfwinkel
· Telefonische und persönliche Beratung bei akuten Krisen, auch für Eltern
· Hilfe in Notlagen von Kindern und Jugendlichen
· Möglichkeit der vorübergehenden Betreuung, Versorgung und Übernachtung von Kindern und Jugendlichen
Lichtenhofstraße 7
90461 Nürnberg
Tel: 0911/27984-0
Fax: 0911/27984-15
info@schlupfwinkel.de
Arche-Noah-Schule
Privates Sonderpädagogisches Förderzentrum I
Schutzkonzepte für evangelische Schulen in Bayern
Satzung
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arche-Noah-Schule, privates sonderpädagogisches Förderzentrum I, Bad Windsheim
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch und Gewalt ist oberstes Leitziel der Arche-Noah-Schule. Daher wird jede Form von Gewalt an unserer Schule, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist, verurteilt. Schwerwiegende Verstöße von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen dieses Prinzip ziehen arbeitsrechtliche Maßnahmen nach sich.
Nur bei akuter Selbst- und Fremdgefährdung darf körperlicher Zwang wie Festhalten des Kindes oder die kurzzeitige Entfernung des Kindes aus dem aktuellen Geschehen durchgeführt werden. Diese müssen nach behutsamer Einschätzung im Einzelfall schriftlich festgehalten und der Leitung, sowie den Erziehungsberechtigten mitgeteilt werden. Wenn möglich sollte in diesen Situationen eine Zweitkraft hinzugezogen werden.
Uns ist es wichtig, unter dem Motto „miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit“ Kindern und Jugendlichen einen Lebensraum zu eröffnen, der ihnen ethische und geistliche Orientierung gibt und in dem sie vielfältige Kompetenzen entwickeln können. Um diese Ziel zu erreichen, ist ein respektvoller und Grenzen achtender Umgang mit den Kindern und Jugendlichen besonders wichtig. Deshalb setzen wir uns für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexuellen Grenzüberschreitungen und körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ein.
Schutzkonzepte für evangelische Schulen in Bayern
Verhaltenskodex
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arche-Noah-Schule, privates sonderpädagogisches Förderzentrum I, Bad Windsheim
Evangelische Schulen möchten unter dem Motto miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit Kindern und Jugendlichen einen Lebensraum eröffnen, der ihnen ethische und geistliche Orientierung gibt und in dem sie vielfältige Kompetenzen entwickeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein respektvoller und Grenzen achtender Umgang besonders wichtig.
Ich setze mich für den Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt ein.
Meine Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und Kolleg/-innen ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Ich achte die Persönlichkeit und Würde von Kindern, Jugendlichen und Kolleginnen und Kollegen.
Ich setze mich mit meiner pädagogischen Arbeit dafür ein, dass die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung entwickeln und sich selbstbewusst altersangemessen für ihre Rechte einsetzen können. Sie sollen befähigt werden, Gefühle und Wünsche anderer wahrzunehmen, persönliche Grenzen zu achten und zu respektieren und die Möglichkeit erhalten soziale Kompetenzen zu entwickeln.
Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, der Kinder und Jugendlichen wahr und ernst. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Schüler/-innen und der Mitarbeitenden. Ich beachte dies auch im Umgang im Internet. Die Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung, die Nutzung von sozialen Netzwerken und Ähnlichem wird immer auf dem Hintergrund einer respektvollen Achtung der persönlichen Grenzen von Schüler/-innen und Mitarbeitenden durchgeführt.
Transparente Strukturen und Handlungsweisen sind Richtlinie meines Handelns.
Ich gestalte meine (Arbeits-)Beziehungen transparent und in positiver Zuwendung. Sowohl in Bezug auf meine Handlungsweisen, als auch auf die von mir genutzten Arbeits- und Kontakträume pflege ich eine offene Kommunikationskultur.
Ich beziehe aktiv Stellung gegen sexistisches, diskriminierendes, rassisti-sches und gewalttätiges verbales, nonverbales Verhalten.
Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass andere sich so verhalten. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen, diese offen anzusprechen und nicht zu vertuschen.
Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht an erster Stelle.
Werden mir sexuelle Handlungen von Mitarbeitenden mit Schülerinnen/ Schülern bekannt, informiere ich die Schulleitung und ziehe gegebenenfalls im Einvernehmen mit dieser (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu. Das Gleiche gilt im Konfliktfall bei sexistischem, diskriminierendem, rassistischem und gewalttätigem verbalen oder nonverbalem Verhalten.
Schutzkonzepte in Schulen – Partizipation
§ von lat. participare: teilnehmen, Anteil haben
§
Partizipation bedeutet aus pädagogischer Sicht mehr:
Es meint das Recht von Kindern und Jugendlichen,
mitwirken, mitgestalten und mitbestimmen zu können.
§ Partizipieren heißt, Planungen und Entscheidungen über alle Angelegenheiten, die das eigene Leben und das der Gemeinschaft betreffen, zu teilen und gemeinsam Lösungen für anstehende Fragen und Probleme zu finden. […]
§ à Alle Mädchen und Jungen werden (unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung etc.) als „Expert*innen in eigener Sache“ anerkannt.
§ Partizipation gründet auf Partnerschaft und Dialog.
Rechtliche Verankerung:
BayEUG – einzelne SchülerInnen:
Art. 56 - Rechte und Pflichten
(2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses
1. sich am Schulleben zu beteiligen,
2. im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken,
3. über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden,
4. Auskunft über ihren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten,
5. bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden.
(3) 1 Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren.
BayEUG – alle SchülerInnen: Fortsetzung à Art. 62 - Schülermitverantwortung, Schülervertretung
Prinzipien für die Umsetzung von Partizipation:
§ Prinzip der Information
§ Prinzip der Transparenz
§ Prinzip der Freiwilligkeit
§ Prinzip der Verlässlichkeit
§ Prinzip der individuellen Begleitung
Themenbereiche:
Sitzplatz, Essen, Kleidung, Regeln, Unterricht, Ökonomie, Projekte, Raum, Sicherheit, Religion …
Formen der Beteiligung:
- Abstimmung im UR
- SchülerInnenvertretung
- Kinder- und Jugendkonferenz
- KlassensprecherInnen
- Wunsch- und Meckerkasten
- Kinderbefragungen
- Klassenrat
Literatur:
§ Debatin Giovanna: Frühpädagogische Konzepte praktisch umgesetzt: Partizipation in der Kita
§ Gottwald-Blaser Simone, Unterstaller Adelheid: Prävention all inclusive (S. 97-102)
§ Kindergarten heute praxis kompakt (2015). Partizipation in Kita und Krippe. Freiburg i.B.: Verlag Herder
§ Straßburger Gabi, Rieger Judith (Hrsg.): Partizipation kompakt
§ Hansen Rüdiger, Knauer Raingard: Partizipation. Themenkarten für Teamarbeit, Elternabende, Seminare
Schutzkonzepte in Schulen – Kinderrechte
Kinder haben Rechte. Das müssen sie auch wissen. Sie sind Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Grundschule im Sinne einer demokratischen Erziehung. Deshalb werden die Kinderrechte auch im Unterricht thematisiert.
Hier finden Sie eine Auswahl an interessanten Internetseiten zu diesem Thema:
Deutsches Kinderhilfswerk:
www.kinderrechte.de/fuer-kinder/
Über eine Internetsuchmaschine:
UNICEF
Terre des hommes
AMYNA e.V.